Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September sind rund 650 Inhaftierte wahlberechtigt. Das Justizministerium in Schwerin hat nach eigenen Angaben Informationen in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes verteilt, um die Gefangenen über ihre Wahlmöglichkeiten zu informieren.
Insgesamt sitzen derzeit rund 990 Gefangene in den Anstalten des Landes, hinzu kommen neun Sicherungsverwahrte. Gefängnisse befinden sich in Neustrelitz, Bützow, Waldeck und Stralsund.
Nur Briefwahl möglich
Im geschlossenen Justizvollzug ist ausschließlich die Briefwahl möglich. Gefangene ohne gemeldeten Wohnsitz können auf Antrag ins Wählerregister der Gemeinde eingetragen werden, in der die jeweilige Justizvollzugsanstalt liegt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bereit, um bei der Ausfüllung der Antragsformulare für die Briefwahlunterlagen zu helfen. Der Grundsatz der geheimen Wahl wird dabei eingehalten.
An interessierte Gefangene werden Informationshefte der Landeszentrale für politische Bildung verteilt, in denen 20 Fragen rund um die Landtagswahl beantwortet werden. Wahlkampfveranstaltungen in den Justizvollzugsanstalten wird es nicht geben. Die Bediensteten sind zur Neutralität verpflichtet, Wahlempfehlungen werden nicht ausgesprochen.
Erstmals Wahlrecht für 16-Jährige
Erstmals können bei dieser Wahl auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben. In der JVA Neustrelitz erhalten sieben junge Gefangene damit ihre erste Gelegenheit, an einer freien Wahl teilzunehmen.
Die Wahlbeteiligung in den Justizvollzugsanstalten lag in früheren Jahren bei erfahrungsgemäß 10 bis 15 Prozent. Genaue Zahlen werden statistisch nicht erfasst. Justizministerin Jacqueline Bernhardt gehört der Partei Die Linke an.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.

















