Das Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Referentenentwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes erarbeitet. Das Papier befindet sich nach Angaben aus Ministeriumskreisen noch in der internen Hausabstimmung und ist noch nicht in die Frühkoordinierung oder die Ressortabstimmung gegangen.
Der Entwurf wurde etwa eine Woche nach dem Sozialpartnerdialog im Kanzleramt fertiggestellt. Die Union hatte zuvor Druck auf die SPD ausgeübt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung des Arbeitszeitgesetzes umzusetzen.
Wochenarbeitszeit statt Tageshöchstgrenze
Der Entwurf sieht vor, dass Tarifvertragsparteien künftig statt einer täglichen Arbeitszeit eine maximale Wochenarbeitszeit vereinbaren können. In diesem Fall würde die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen entfallen. Voraussetzung ist laut Entwurf, dass tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz getroffen werden, die über die bisherigen gesetzlichen Rechte hinausgehen.
Nach geltendem Recht dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht länger als acht Stunden täglich arbeiten, in bestimmten Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden. Nach jedem Arbeitstag gilt eine Ruhepause von elf Stunden. Nur in besonderen Bereichen wie Krankenhäusern oder Gaststätten sind Abweichungen von dieser Ruhepause zulässig. Dokumentiert werden muss bislang lediglich die über acht Stunden hinausgehende sowie an Sonn- und Feiertagen geleistete Arbeitszeit.
Elektronische Arbeitszeiterfassung geplant
Der Entwurf regelt zudem die Erfassung der Arbeitszeit neu. Arbeitgeber sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzeichnen. Die Aufzeichnung kann auch durch die Beschäftigten selbst oder durch Dritte erfolgen, die Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber. Tarifverträge sollen Ausnahmen ermöglichen, etwa eine nicht-elektronische Erfassung oder eine spätere Dokumentation bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sind längere Übergangsfristen sowie dauerhaft abweichende Aufzeichnungsmöglichkeiten vorgesehen.
Hintergrund der geplanten Neuregelung sind zwei Gerichtsentscheidungen: Der Europäische Gerichtshof hatte 2019 entschieden, dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu einem System zur Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht leitete 2022 daraus ab, dass diese Pflicht in Deutschland bereits nach geltendem Recht gilt.
Kritik aus der Wirtschaft
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall lehnte die geplanten Regelungen ab. Hauptgeschäftsführer Oliver Zander erklärte, der Entwurf missachte den Koalitionsvertrag. Der Verband kritisierte insbesondere die vorgesehene umfassende, elektronische und taggleiche Erfassung der gesamten Arbeitszeit und bezeichnete die Pläne als Rückfall in alte Regulierungsmuster.
Weiterführende Links
- https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitszeit-arbeitsministerin-bas-will-acht-stunden-tag-nicht-generell-lockern/100234028.html
- https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/woechentliche-arbeitszeit-tarifgebundene-firmen-sollen-achtstundentag-lockern-koennen-a-bd83649d-86ba-4fd2-b8bd-5637dc762d03

















