Wie funktioniert Briefwahl? Antrag, Fristen und Ablauf einfach erklärt

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Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, muss in Österreich trotzdem nicht auf seine Stimme verzichten. Mit einer Wahlkarte ist die Briefwahl möglich. So lässt sich die Stimme schon vor dem Wahltag abgeben oder am Wahltag flexibel mit Wahlkarte nutzen. Wichtig ist dabei vor allem, den Antrag rechtzeitig zu stellen und die Wahlkarte korrekt auszufüllen.

Briefwahl in Österreich einfach erklärt

Die Briefwahl ist in Österreich an die Wahlkarte gebunden. Sie kann bei Bundespräsidenten-, Nationalrats- und Europawahlen nach einheitlichen Grundregeln genutzt werden. Bei Landtags-, Gemeinde- und Wiener Wahlen können die Fristen und Abläufe jedoch abweichen. Genau deshalb sollte man sich immer früh genug informieren und nicht bis kurz vor der Wahl warten.

Wer kann eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte ist für Personen gedacht, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme im zuständigen Wahllokal abzugeben. Das kann zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, Krankheit oder eines Aufenthalts im Ausland der Fall sein. Auch wer seine Stimme lieber vorab per Briefwahl abgeben möchte, braucht dafür diese Wahlkarte.

Diese Voraussetzungen gelten

Für das Online-Service auf oesterreich.gv.at braucht man grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 16 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl sowie ID Austria oder EU Login. Zusätzlich muss man im Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen sein. Bei Europawahlen können unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft wahlberechtigt sein.

So stellen Sie den Antrag

Der Antrag auf eine Wahlkarte kann nicht telefonisch gestellt werden. Möglich sind in der Regel ein schriftlicher Antrag oder ein persönlicher Antrag bei der zuständigen Gemeinde. Viele Städte und Gemeinden bieten zusätzlich eine Online-Beantragung an, etwa über ein Portal der Gemeinde oder über das Digitale Amt.

Online, schriftlich oder persönlich

Wer den Antrag bequem von zu Hause aus erledigen möchte, kann dafür häufig ein Online-Service nutzen. Alternativ ist auch ein schriftlicher Antrag möglich, etwa per Post, E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde. Wer persönlich hingeht, kann den Antrag mündlich stellen. Telefonisch ist die Beantragung ausdrücklich nicht zulässig.

Welche Fristen meist gelten

Bei Bundespräsidenten-, Nationalrats- und Europawahlen ist ein schriftlicher Antrag grundsätzlich bis spätestens am vierten Tag vor der Wahl möglich. Wenn die Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden kann, ist ein schriftlicher Antrag bis spätestens 12 Uhr am zweiten Tag vor dem Wahltag möglich. Ein persönlicher mündlicher Antrag ist ebenfalls bis spätestens 12 Uhr am zweiten Tag vor der Wahl erlaubt.

Wichtiger Hinweis zu Landes- und Gemeindewahlen

Bei Landtagswahlen, Gemeinderatswahlen und Wiener Wahlen können andere Fristen gelten. Wer bei einer solchen Wahl per Briefwahl abstimmen möchte, sollte daher nicht von den Bundesregeln ausgehen, sondern die Informationen des jeweiligen Bundeslandes oder der zuständigen Behörde prüfen.

Was Sie nach Erhalt der Wahlkarte bekommen

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein Wahlkuvert und eine Anleitung. Sobald die Wahlkarte bei Ihnen ist, können Sie die Stimme sofort abgeben. Sie müssen also nicht bis zum Wahltag warten.

So läuft die Briefwahl Schritt für Schritt ab

Damit die Briefwahl problemlos funktioniert, muss die Reihenfolge stimmen. Zuerst wird der Stimmzettel ausgefüllt, danach kommt er ins Wahlkuvert, anschließend zurück in die Wahlkarte. Danach folgt die Unterschrift auf der Wahlkarte und am Ende die rechtzeitige Rücksendung oder Abgabe.

Stimmzettel richtig ausfüllen

Beim Ausfüllen gilt: Die Stimme muss persönlich abgegeben werden. Niemand darf dabei beeinflussen oder beobachten, wie Sie wählen. Genau dieser Punkt ist bei der Briefwahl besonders wichtig, weil keine Wahlbehörde danebensteht.

Persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst wählen

Offiziell ist vorgesehen, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wird. Danach kommt der ausgefüllte Stimmzettel in das Wahlkuvert und dieses wieder in die Wahlkarte. So ist der Ablauf korrekt vorbereitet.

Wahlkarte korrekt verschließen

Nach dem Einlegen des Wahlkuverts ist die Wahlkarte noch nicht fertig. Erst mit der Unterschrift und dem ordentlichen Verschließen wird daraus eine vollständig vorbereitete Briefwahl-Unterlage. Gerade an diesem Punkt passieren im Alltag oft Fehler, die sich leicht vermeiden lassen.

Unterschrift auf der Wahlkarte nicht vergessen

Mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte erklären Sie eidesstattlich, dass Sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Danach muss die Wahlkarte zugeklebt werden. Ohne diese Schritte ist die Briefwahl nicht vollständig vorbereitet.

Wahlkarte rechtzeitig zurückschicken

Die fertige Wahlkarte kann per Post verschickt oder direkt abgegeben werden. Auch im Ausland gibt es je nach Situation Möglichkeiten über österreichische Vertretungsbehörden. Praktisch ist dabei, dass die Portokosten vom Bund getragen werden.

Diese Rückgabewege sind möglich

Sie können die Wahlkarte zum Beispiel in einen Briefkasten einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder direkt bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde abgeben. Am Wahltag ist auch die Abgabe in einem Wahllokal möglich, solange es geöffnet hat. Die Abgabe darf in diesem Fall sogar durch eine andere Person erfolgen.

Frist für das Einlangen beachten

Bei der Briefwahl zählt nicht, wann die Wahlkarte abgeschickt wurde, sondern ob sie rechtzeitig bei der zuständigen Stelle angekommen ist. Wer zu knapp dran ist, sollte deshalb lieber direkt abgeben statt nur auf den Postweg zu vertrauen. Das verhindert unangenehme Überraschungen am Ende.

Nicht der Poststempel zählt, sondern das rechtzeitige Einlangen

Bei Bundespräsidenten-, Nationalrats- und Europawahlen muss die Wahlkarte spätestens am Wahltag um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Alternativ kann sie bis 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal abgegeben werden, solange dieses geöffnet hat.

Alternativ im Wahllokal mit Wahlkarte wählen

Wer die Wahlkarte zwar beantragt hat, am Wahltag aber doch persönlich wählen möchte, kann das ebenfalls tun. Dafür muss die Wahlkarte unausgefüllt, offen, nicht verklebt und ohne eidesstattliche Erklärung mit ins Wahllokal genommen werden. Im eigenen Wahllokal gilt außerdem: Wenn eine Wahlkarte ausgestellt wurde, muss sie unbedingt mitgebracht werden.

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