EU-Parlament lockert Gentechnik-Regeln für neue Pflanzenzüchtungen

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Das EU-Parlament hat einer Lockerung der europäischen Gentechnik-Regeln zugestimmt. Die Neuregelung betrifft sogenannte Neue Genomische Techniken, bei denen eine begrenzte Anzahl gentechnischer Eingriffe an Pflanzen vorgenommen wird.

Produkte aus solchen Pflanzen dürfen künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Eine Kennzeichnungspflicht besteht weiterhin, jedoch nur noch auf dem Saatgut. Zudem entfallen für diese Pflanzenkategorie aufwendige Umweltprüfungen vor der Zulassung.

Strengere Regeln für stärker veränderte Sorten

Für Pflanzensorten mit einer größeren Anzahl genetischer Veränderungen bleiben die bisherigen strengeren Vorschriften bestehen. Die Neuregelung gilt damit nicht für alle gentechnisch veränderten Pflanzen gleichermaßen.

Die EU-Staaten hatten bereits im Dezember der Änderung zugestimmt. Die neuen Regeln sollen in zwei Jahren in Kraft treten.

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