Expertenkommission zur Schuldenbremse kann sich nicht auf gemeinsame Reform einigen

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Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse hat sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und des Spiegels nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen können. Stattdessen sollen der Kommission zufolge drei unterschiedliche Vorschläge vorgelegt werden.

Die Ergebnisse sollen am 17. Juli an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) übergeben werden. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte die Kommission mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen beauftragt.

Einigkeit in Grundsatzfragen

In einigen Punkten besteht laut den Medienberichten Konsens unter den Experten: Die grundsätzliche Begrenzung des strukturellen Defizits gilt demnach als sinnvoll. Zudem sind sich die Kommissionsmitglieder einig, dass Verteidigungsausgaben mittelfristig wieder in den regulären Bundeshaushalt integriert werden sollen.

Unterschiedliche Positionen bei Übergangszeitraum und Investitionen

Bei der Frage, wie schnell Verteidigungsausgaben in den Kernhaushalt überführt werden sollen, gehen die Vorstellungen auseinander. Vertreter der Union sprechen sich laut den Berichten dafür aus, die bestehende Defizitgrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beizubehalten, solange die Gesamtverschuldung 60 Prozent des BIP übersteigt. Die Überführung der Verteidigungsausgaben soll nach diesem Modell zwischen 2029 und 2035 erfolgen.

SPD-nahe Experten fordern laut den Berichten hingegen einen längeren Übergangszeitraum bis 2040 sowie zusätzliche Spielräume von 0,8 Prozent des BIP für Investitionen in Infrastruktur und Bildung. Die Ökonominnen Philippa Sigl-Glöckner und Isabella Weber schlagen einem dritten Modell zufolge vor, nationale Schuldenregeln stärker an EU-Vorgaben anzupassen und Vollbeschäftigung als gleichwertiges Ziel neben der Schuldenbegrenzung im Grundgesetz zu verankern.

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