Das Bundesfinanzministerium hat einem Medienbericht zufolge seinen Entwurf zur Einkommensteuerreform überarbeitet. Dabei sollen zwei umstrittene Punkte aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen worden sein.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters ist eine stärkere steuerliche Belastung von Vereinen im überarbeiteten Entwurf nicht mehr vorgesehen. Außerdem sollen Freibeträge für Mitarbeiterrabatte beim Verkauf eigener Produkte nun doch erhalten bleiben.
Frühere Pläne sahen strengere Regelungen vor
Im ursprünglichen Entwurf war für steuerpflichtige Vereine eine Freigrenze von 1.000 Euro geplant. Hätten Vereine diese Grenze überschritten, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig geworden. Diese Regelung ist dem Bericht zufolge nun nicht mehr Teil des Entwurfs.
Die früheren Steuerpläne hatten Kritik hervorgerufen – sowohl von der Opposition als auch von den Koalitionspartnern CDU und CSU. Bemängelt wurde unter anderem, dass die für Bürgerinnen und Bürger geplante Entlastung durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen teilweise wieder zurückgenommen werde.
Laut Reuters soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf am 2. September beschließen. Eine offizielle Bestätigung des Bundesfinanzministeriums liegt dazu bislang nicht vor.

















