Die Hamburgische Bürgerschaft hat das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ verabschiedet. Ab dem 1. August werden beim Verfassungsschutz Anfragen gestellt, ob Erkenntnisse zu Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst vorliegen. Die Regelanfrage gilt sowohl für Verbeamtungen als auch für Anstellungen im öffentlichen Dienst.
Der Senat hatte das Gesetz im Herbst angeregt. Die gesetzliche Grundlage bildet die Drucksache 23/1870. Im Parlament stimmten SPD, CDU und Grüne für das Gesetz, während AfD und Linke dagegen votierten.
Proteste und Kritik
Vor der Abstimmung organisierten die Gewerkschaften GEW und Ver.di eine Demonstration gegen das Vorhaben. Nach Angaben der Polizei beteiligten sich 260 Menschen daran. Auch Jusos und Grüne Jugend hatten Abgeordnete zuvor aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. Juso-Vorsitzender Paul Strothmann kritisierte die Begründungen des Verfassungsschutzes. DGB-Vorsitzende Tanja Chawla äußerte sich ebenfalls zu der Regelanfrage.
Evaluation geplant
Auf Antrag von SPD und Grünen soll das Gesetz drei Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert werden. Dies ist in der Drucksache 23/4417 festgehalten, die eine Überprüfung für das Jahr 2031 vorsieht.

















