Die Innenministerkonferenz (IMK) hat ihr seit 1954 geltendes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben. Künftig reichen 13 der 16 Stimmen der Länder aus, um einen Beschluss zu fassen. Die Entscheidung wurde per Umlaufverfahren getroffen.
Ein Sprecher der Hamburger Behörde für Inneres bestätigte dies dem Deutschlandfunk. Hamburg hat derzeit den IMK-Vorsitz. Laut dem Sprecher soll die Neuregelung die Handlungsfähigkeit der Konferenz sichern.
Grundlage der Konferenz
Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der 16 Bundesländer. Der Bundesinnenminister nimmt an den Treffen als ständiger Gast teil und verfügt über Rede- und Antragsrecht, jedoch nicht über ein Stimmrecht. Reguläre Sitzungen finden zweimal im Jahr statt.
Das nun abgelöste Einstimmigkeitsprinzip hatte seit der Gründung der Konferenz im Jahr 1954 gegolten.

















