Kabinett beschließt umstrittenen Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung – SPD verlangt Nachbesserungen

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Grundlage ist ein Entwurf von Bundesgesundheitsminister Linnemann (CDU), auf den sich die schwarz-rote Koalition nach zähen Verhandlungen geeinigt hat.

Grundsätzliche und weitreichende Änderungen sollen einer Expertenkommission übertragen werden, die ihre Arbeit im Oktober aufnehmen soll. Gesundheitsminister Linnemann bezeichnete das Gesetz als ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Pflegesystems. Ein drohendes Defizit von acht Milliarden Euro werde damit abgewendet, die allgemeinen Beitragssätze blieben im kommenden Jahr stabil und die pflegerische Versorgung sei gesichert. Zudem werde die Pflegeversicherung die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin in vollem Umfang übernehmen.

Geplante Änderungen im Überblick

Zum Jahreswechsel sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 erhöht werden. Außerdem ist vorgesehen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern einzuschränken und den Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anzuheben. Darüber hinaus soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden.

Kritik aus mehreren Richtungen

SPD-Generalsekretär Klüssendorf erklärte, dies sei noch keine Reform und damit auch noch kein Erfolg. Ministerpräsidentin Schwesig (SPD, Mecklenburg-Vorpommern) verlangte die Berücksichtigung zentraler SPD-Forderungen – darunter ein Pflegedeckel sowie ein Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Versicherung. Linnemann wies die Forderung nach einem Pflegedeckel zurück und bezeichnete sie als gefährlich, da damit die Kosten weiter ausarten würden.

Linken-Fraktionschef Pellmann erklärte, das Kabinett habe eine Pflegereform beschlossen, die in weiten Teilen so bleibe, wie Linnemann sie hätte haben wollen. Grünen-Gesundheitspolitiker Dahmen sagte der Augsburger Allgemeinen, die Koalition einige sich auf kurzfristige Kürzungen, während sie die eigentlichen Strukturentscheidungen erneut vertage. DGB-Vorstandsmitglied Piel äußerte, die nachträglichen Änderungen am Pflegegesetz änderten nichts am enttäuschenden Kurs. BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter hingegen erklärte, der Bundesgesundheitsminister habe den Kern der Pflegereform gegen politischen Widerstand verteidigt und eine generelle Beitragssatzerhöhung vorerst abgewendet.

Finanzlage bleibt angespannt

Wirtschaftsweise Schnitzer schätzte ein, die Gesetzesinitiative löse weder die kurzfristig angespannte Finanzierungslage noch die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung. Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung könnte der Pflegeversicherung ohne weitere Zuschüsse bereits ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen. Für 2026 wird ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet; bis 2027 könnte die Finanzlücke auf zehn Milliarden Euro steigen.

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