Mecklenburg-Vorpommern verschickt Wahlbenachrichtigungen für Landtagswahl ab jetzt

Dieses Thema Freunden empfehlen

In Mecklenburg-Vorpommern beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 20. September. Die Kommunen haben bis zum 29. August Zeit, die Benachrichtigungen an die Wahlberechtigten zuzustellen.

Allein in der Landeshauptstadt Schwerin sind knapp 77.000 Menschen wahlberechtigt. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 37 Tagen in der jeweiligen Stadt wohnt oder dort den Hauptwohnsitz gemeldet hat.

Fristen und Beantragung des Wahlscheins

Wer einen Fehler im Wählerverzeichnis feststellt, kann bis zum 4. September einen Antrag auf Berichtigung stellen. Einen Wahlschein – etwa für die Briefwahl – können Wahlberechtigte schriftlich, mündlich oder online bei der zuständigen Wahlbehörde beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein QR-Code abgedruckt, über den der Online-Antrag auf einen Wahlschein direkt aufgerufen werden kann.

Beitrag teilen