Der Bayer-Konzern hat vor dem Obersten Gerichtshof der USA einen bedeutenden Etappensieg im langjährigen Rechtsstreit um den Unkrautvernichter-Wirkstoff Glyphosat errungen. Der Supreme Court entzog damit Tausenden Klagen die rechtliche Grundlage.
Kern des Rechtsstreits sind mutmaßliche Krebsrisiken von Produkten, die Glyphosat enthalten. Kläger hatten argumentiert, die Warnhinweise auf den Verpackungen seien unzureichend.
Bundesrecht hat Vorrang vor Landesrecht
Der Supreme Court entschied, dass Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen verklagt werden kann. Begründet wird dies damit, dass die Zulassungsvorgaben der zuständigen Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben.
Bayer hatte in dem Verfahren darauf verwiesen, dass die US-Umweltschutzbehörde EPA den Wirkstoff Glyphosat als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnhinweise daher nicht zulässig seien.
Reaktion des Konzerns
Der Leverkusener Dax-Konzern erklärte, das Urteil sei gut für die Wissenschaft, für Landwirte sowie für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind.

















