Thüringen erhält 101,6 Millionen Euro vom Bund für Kitas und Hochschulen

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Thüringen erhält aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes insgesamt rund 101,6 Millionen Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029. Die Mittel sollen in die Kindertagesbetreuung sowie in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur des Freistaats investiert werden.

Davon fließen 60 Prozent in die Forschungs- und Wissenschaftsstruktur, 40 Prozent in Kindergärten. Für Kitas ergibt sich daraus ein jährlicher Betrag von rund 10,1 Millionen Euro; insgesamt stehen dem Bereich über die gesamte Förderperiode entsprechend rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Bundesweit verteilt der Bund aus dem Sondervermögen in diesem Zeitraum insgesamt vier Milliarden Euro an die Länder.

Förderfähige Maßnahmen

Träger von Kindertageseinrichtungen können die Mittel für Neu- und Ausbau, Umbau sowie Sanierung von Einrichtungen beantragen. Auch moderne Ausstattung, energetische Sanierungen und Maßnahmen zum Hitzeschutz – etwa der Einbau von Rollläden, eine verbesserte Dämmung oder eine Klimaanlage – sind förderfähig.

Zeitrahmen

Die Förderperiode beginnt am 1. Januar 2026 und endet Ende 2029. Geförderte Maßnahmen müssen spätestens bis Ende 2032 abgeschlossen sein. Bildungs- und Wissenschaftsminister Christian Tischner ist für die Umsetzung in Thüringen zuständig.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.

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