Anlässlich des internationalen Tags der Katze am 8. August fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Auch die Bundestierärztekammer sieht Handlungsbedarf bei freilebenden Katzenpopulationen in Deutschland.
Holger Vogel, Präsident der Bundestierärztekammer, bezeichnet freilebende Katzenpopulationen als erhebliches Tierschutz-Problem. Er kritisiert die bestehende Rechtslage als Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Derzeit liegt es an den einzelnen Bundesländern oder Kommunen, ob und in welcher Form eine Kastrationspflicht gilt.
Mehr als 3.300 Gemeinden mit Schutzverordnungen
Laut Deutschem Tierschutzbund gilt in mehr als 3.300 Städten und Gemeinden bundesweit bereits eine Katzenschutz- oder Kastrationsverordnung. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland mit einer flächendeckenden Katzenschutzverordnung für das gesamte Land. Sie trat zum 1. Juli in Kraft und verpflichtet Katzenhalter, ihre Tiere zu kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, sofern sie ihnen freien Auslauf gewähren. Wohnungskatzen ohne Freilauf sind von der Regelung ausgenommen.
Die Tierrechtsorganisation Peta gibt an, dass eine unkastrierte Katze und ihr Nachwuchs theoretisch in sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen können.

















