Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen das sogenannte Heizungsgesetz abgewiesen. Die Karlsruher Richter verwarfen die Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Heilmann sowie weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das Heizungsgesetz der Ampelregierung nicht übereilt beschlossen wurde.
Heilmann beklagte Einschränkung seiner Abgeordnetenrechte
Heilmann hatte im Verfahren geltend gemacht, das Gesetzgebungsverfahren habe seine Rechte als Abgeordneter eingeschränkt. Er kritisierte zu kurze Beratungszeiten nach kurzfristigen Änderungen am Gesetzentwurf der Ampelkoalition. Bereits im Sommer 2023 hatte Heilmann die Verabschiedung des Gesetzes mit einem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht vorübergehend gestoppt.
Das Gericht befasste sich mit der Frage, in welchem zeitlichen Rahmen Gesetzgebungsverfahren ablaufen müssen. Es stellte fest, dass Abgeordnetenrechte verletzt würden, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde. Heilmann habe dies jedoch nicht ausreichend dargelegt. Zudem urteilte das Gericht, allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu.
Eilanträge zur Krankenkassenreform ebenfalls abgelehnt
In einem gesonderten Verfahren hatten Grüne und Linke jeweils einen Eilantrag in Karlsruhe zur Krankenkassenreform gestellt. Sie wollten damit die abschließenden Beratungen im Bundestag hinauszögern und argumentierten, ihnen bleibe zu wenig Zeit, um umfangreiche Gesetzesänderungen angemessen nachvollziehen zu können. Auch diese Eilanträge wurden vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
















