Die CSU dringt auf eine baldige Lösung für die in der Koalition verabredete Reform des Wahlrechts. Hintergrund sind Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und die bereits beschlossene Neuordnung der Sitzverteilung im Bundestag.
Der Parlamentarische Geschäftsführer Brandl bekräftigte gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, die Reform des Wahlrechts sei im Koalitionsvertrag verbindlich vereinbart worden. Ohne die Zusage zu einer solchen Reform hätte die CSU den Koalitionsvertrag nach seinen Worten nicht unterschrieben.
Brandl forderte nun, eine Lösung zur Reform des Wahlrechts zu finden. Notfalls müsse diese auf Ebene der Parteivorsitzenden verabredet werden, wie er erklärte.
Bereits beschlossene Änderungen am Bundestagswahlrecht
Durch eine im Jahr 2024 verabschiedete Wahlrechtsreform wurde die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 festgelegt. Zuvor bestand der Bundestag aus 736 Abgeordneten.
Mit der Reform wurden Überhangmandate und Ausgleichsmandate abgeschafft. Nach Darstellung des Deutschlandfunks wirkte sich die zuletzt angewandte Wahlrechtsreform bei der vergangenen Bundestagswahl vor allem nachteilig auf die Union aus.
Die Nachricht wurde am 29. Mai 2026 im Programm des Deutschlandfunks gesendet.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.

















